Versichere Dich mit der SIGNAL IDUNA Privaten Krankenversicherung für Studierende über 30 günstig im Studium.
SIGNAL IDUNA Private Krankenversicherung für Studierende über 30
Günstige Beiträge
Beitragsrückerstattung
Gesundheitsbonus
BAföG Kompatibel
Weltweiter Schutz
Verzicht Wartezeiten
Um Deinen 30. Geburtstag herum bekommst Du von Deiner Gesetzlichen Krankenversicherung ein Schreiben, das die beginnende freiwillige Mitgliedschaft ankündigt. Dadurch entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Du hast dann 14 Tage Zeit, um zu kündigen und in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
Auch nach diesem Zeitpunkt ist die Kündigung bei Deiner Gesetzlichen Krankenkasse möglich. In diesem Fall zum Ende des übernächsten Monats. Kündigst Du die Mitgliedschaft in Deiner Gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise im Mai, wechselst Du zum August in die Private Krankenversicherung.
Gehst Du nach Deinem Studium ein Angestelltenverhältnis ein, wechselst Du zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Mit Deinem Arbeitsverhältnis besteht auch wieder die Versicherungspflicht. Verdienst Du mehr als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) vorgibt, darfst Du in der Privaten Krankenversicherung bleiben.
Alternativ bieten sich Private Krankenzusatzversicherungen an. Mit diesen deckst Du die Lücken Deiner Krankenkasse ab. Optional sicherst Du Dir mit einer Anwartschaft die Rückkehr in die Private Krankenversicherung. Folgt eine Beamtenlaufbahn oder eine selbstständige Tätigkeit wandelst Du Deinen Tarif in eine passende Absicherung um.
Studierende können bis zum 39. Geburtstag von vielen unserer Tarife profitieren. Danach entfallen die Sonderkonditionen. Wenn Du Angebote bei uns anforderst, bekommst Du die jeweils infrage kommenden Tarife angezeigt.
Als Vollzeitstudent mit einer Nebenbeschäftigung musst Du Dich an bestimmte Vorgaben halten, um in der Privaten Krankenversicherung von Studentenkonditionen profitieren zu können. Eine Einkommensgrenze bei einer Beschäftigung als Werkstudent gibt es grundsätzlich nicht. Deine wöchentliche Arbeitszeit muss jedoch regelmäßig bei maximal 20 Stunden liegen.
Bei einer kurzfristigen Vollzeitbeschäftigung gelten andere Vorgaben. Bei maximal 3 Monaten oder alternativ 70 Arbeitstagen Vollzeitbeschäftigung im Kalenderjahr bleibt der Status als Vollzeitstudent in Deiner Versicherung erhalten.