Die Leistungen des SIGNAL IDUNA Tarifs R-START

Der SIGNAL IDUNA Tarif R-START ist aufgrund seines Preis- Leistungs-Verhältnisses besonders bei Studierenden beliebt. Eine vollständige Krankenversicherung zu fairen Beiträgen.

R-START

Ab 71,16 € / Monat

Primärarztprinzip

Mehrbettzimmer

Stationsarzt

100 % Zahnbehandlung

75 % Zahnersatz

75 % Ambulante Psychotherapie

Beitragsrückerstattung

Preis & Leistung optimiert

480 € Selbstbehalt

Was kostet der Tarif R-START?

Der monatliche Beitrag des Tarifs R-START richtet sich nach deiner Altersstufe:

20 – 24 Jahre = 71,16 €
25 – 29 Jahre = 68,49 €
30 – 33 Jahre = 76,25 €
34 – 38 Jahre = 86,35 €

Zusätzlich muss ab dem 25. Geburtstag die Pflegepflichtversicherung in Höhe von monatlich 25,97 € berücksichtigt werden. Beim Überschreiten einer Altersstufe, beispielsweise zum 30. Geburtstag, zahlst du den Beitrag der jeweiligen gültigen Altersstufe. Beiträge Stand 01.01.2024.

Vorteile des SIGNAL IDUNA Tarifs R-START

💶
Günstiger Beitrag - Vollständige PKV für Studierende zu fairen Beiträgen.
💸
Beitragsrückerstattung - Bis zu zwei Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit erhalten.
⚕️
Leistungen bis zum Höchstsatz versichert - Ambulant und beim Zahnarzt bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung.
📄
BAföG kompatibel - Volle Zuschüsse zur Krankenversicherung im Tarif R-START erhalten.
🏝️
Weltweiter Schutz - Mit Rücktransport bei Aufenthalten im Ausland von bis zu 12 Monaten.
😃
Keine Wartezeiten - Sofortiger Schutz dank des Verzichts auf Wartezeiten.
📲
App - Rechnungen und Verträge bequem per kostenloser App verwalten.
👩🏽‍💻
Fester Ansprechpartner - Ausgezeichneter Support durch si24 per Telefon, Mail und persönlich. 

Häufige Fragen zum Tarif R-START

Wie funktioniert der Selbstbehalt im Tarif R-START?

Der Tarif R-START sieht einen Selbstbehalt von 480 € pro Kalenderjahr vor. Bei unterjährigem Beginn, beispielsweise zum 01.07., halbiert sich der Selbstbehalt. Der Selbstbehalt wird angewendet auf ambulante Behandlungen, wie beim Haus- oder Facharzt, und stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Der Selbstbehalt wird nicht mit den monatlichen Beiträgen eingezogen. Er ist eine Rechengröße, die im Leistungsfall berücksichtigt wird.

Beispiel:

Kosten: Behandlung und Medikament bei Grippe = 80 €

Leistung = keine, es verbleiben 400 € Selbstbehalt.

Kosten: Bruch des Unterarms = 1000 €

Leistung = 600 €, der Selbstbehalt ist aufgebraucht.

Kosten: Behandlung Entzündung der Haut = 90 €

Leistung = 90 €, da der Selbstbehalt aufgebraucht ist.

Zahnärztliche Behandlungen fallen nicht unter den Selbstbehalt, hier sind die Zahnhöchstsätze zu beachten.

Wie wechsle ich in die SIGNAL IDUNA Private Krankenversicherung R-START?

Für den Wechsel in den Tarif R-START musst du von der Versicherungspflicht befreit sein. Die Befreiung kann bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Dies ist zu folgenden Zeitpunkten möglich:

  • Zu Beginn des Studiums
  • Bei Ende der Familienversicherung
  • Erreichen des 30. Lebensjahres

Bist Du bereits Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung? Ein Wechsel ist möglich bei:

  • Entfall der Beihilfe
  • Beitragserhöhung deines Tarifs
  • Reguläre Kündigungsfrist

Wie funktioniert das Primärarztprinzip?

Das Primärarztprinzip, auch Hausarztprinzip genannt, setzt eine Behandlung durch den Hausarzt vor einem Facharztbesuch voraus. Eine Überweisung zum Facharzt ist als Nachweis notwendig, um die vollständige Erstattung der Leistungen zu erhalten.

Ausgenommen von der Regelung sind Leistungen durch Notfall- und Bereitschaftsärzte, Zahnärzte, Gynäkologen, Augenärzte, Kinder- und Jugendärzte. Hier erfolgt eine Erstattung zu 100 % ohne Überweisung.

Wird der Facharzt direkt aufgesucht, erfolgt eine Erstattung von 75 %. Die restlichen 25 % müssten als Selbstbeteiligung getragen werden. Bei mehr als 1.000 € Selbstbeteiligung pro Jahr übernimmt der R-START wieder 100 % der Leistungen.

Bis wann kann ich die Studentenkonditionen nutzen?

Studierende können bis zum 39. Geburtstag von vielen unserer Tarife profitieren. Danach entfallen die Sonderkonditionen. Wenn du Angebote bei uns anforderst, bekommst du die jeweils infrage kommenden Tarife angezeigt.

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Gehst du nach deinem Studium ein Angestelltenverhältnis ein, wechselst du zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Mit deinem Arbeitsverhältnis besteht auch wieder die Versicherungspflicht. Verdienst du mehr als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) vorgibt, darfst du in der Privaten Krankenversicherung bleiben.

Alternativ bieten sich Private Krankenzusatzversicherungen an. Mit diesen deckst du die Lücken deiner Krankenkasse ab. Optional sicherst du dir mit einer Anwartschaft die Rückkehr in die Private Krankenversicherung. Folgt eine Beamtenlaufbahn oder eine selbstständige Tätigkeit, wandelst du deinen Tarif in eine passende Absicherung um.

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