Als Selbstständiger und Freiberufler kannst Du ebenfalls bei uns versichert bleiben. Als Einsteiger bieten wir Dir besonders günstige Tarife. Damit sparst Du im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung effektiv Beiträge. Die Leistungen Deiner Privaten Krankenversicherung passt Du später mit unserem Optionsrecht einfach an Deine Situation an. Dabei bieten Dir unsere Tagegelder besondere Sicherheit im Krankheitsfall.
Strebst Du nach dem Studium eine Beamtenlaufbahn an, versicherst Du Dich einfach weiterhin privat bei uns. Wir bieten Dir genau den richtigen Tarif als Ergänzung zur Beihilfe an. Damit sparst Du im Vergleich zu einer Gesetzlichen Krankenvollversicherung sinnvoll Beiträge ein. Wähle bei uns ganz bequem aus einer Reihe von individuellen Beihilfetarifen aus.
Als Student kannst Du bis zu Deinem 39. Geburtstag von vielen unserer Tarife profitieren. Danach entfallen die Studentenkonditionen. Wenn Du Angebote bei uns anforderst, bekommst Du die jeweils infrage kommenden Tarife angezeigt.
Du bist weltweit versichert. Beachte dafür bitte die Bedingungen Deines Tarif. Je nach Ziel Deiner Reise bieten wir passende Angebote für Dich an. Speziell bei Aufenthalten in den USA, der Schweiz oder Japan. Damit bist Du auch während eines Auslandssemesters abgesichert.
Für Schüler in einer fachlichen Ausbildung ist dies unter Umständen möglich. Hier ist zu prüfen, ob Versicherungsfreiheit besteht. Ist dies der Fall, erhältst Du dieselben Ausbildungskonditionen wie Studenten.
Dein Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn Du nicht spätestens drei Monate vor Ablauf kündigst. Die meisten Studenten werden nach dem Studium durch die Aufnahme einer Tätigkeit wieder versicherungspflichtig. Darauf folgt der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Diese Versicherungspflicht hat Vorrang vor der freiwilligen Versicherung, also auch vor Deiner Privaten Krankenversicherung. Deinen bestehenden Vertrag heben wir in einem solchen Fall auf. Unabhängig davon, wie lange Dein Vertrag bereits läuft.
Als Vollzeitstudent mit einer Nebenbeschäftigung musst Du Dich an bestimmte Vorgaben halten, um in der Privaten Krankenversicherung von Studentenkonditionen profitieren zu können. Eine Einkommensgrenze bei einer Beschäftigung als Werkstudent gibt es grundsätzlich nicht. Deine wöchentliche Arbeitszeit muss jedoch regelmäßig bei maximal 20 Stunden liegen.
Bei einer kurzfristigen Vollzeitbeschäftigung gelten andere Vorgaben. Bei maximal 3 Monaten oder alternativ 70 Arbeitstagen Vollzeitbeschäftigung im Kalenderjahr bleibt der Status als Vollzeitstudent in Deiner Versicherung erhalten.