Für den Wechsel in die private Krankenversicherung lässt Du Dich von der Versicherungspflicht befreien. Das ist dann möglich, wenn Dein jährliches Bruttoeinkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) liegt. Die aktuelle Einkommensgrenze liegt 2020 bei 62.550 € brutto.
Von der Versicherungspflicht befreist Du Dich bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse.
Auch in der privaten Krankenversicherung übernimmt Dein Arbeitgeber anteilig Ihre Versicherungsbeiträge. Der Arbeitgeberanteil liegt in der privaten Krankenversicherung bei bis zu 50 %.