Die Tarife der SIGNAL IDUNA sehen Leistungen innerhalb und außerhalb Deiner Krankenkasse vor. Aufbauend auf den Leistungen weitet die Krankenzusatzversicherung die Höhe der Erstattungen aus. Auch werden Bereiche abgedeckt, die Deine Krankenkasse nicht einschließt.
Nach einer Behandlung erhältst Du eine Rechnung. Die Rechnung reichst Du dann bei der SIGNAL IDUNA ein. Den tariflich vereinbarten Betrag erstatten wir auf Dein Konto. Senden kannst Du Deine Rechnung mit der Post oder über die SIGNAL IDUNA Rechnungs-App. Am schnellsten erhältst Du die Erstattung, wenn Du die App nutzt.
Die Tarife AmbulantPLUS(pur) und AmbulantSTARTpur erstatten Dir Kosten für das Lasern der Augen mittels LASIK/LASEK. Du kannst die Leistungen zum ersten Mal nach drei Jahren ab Beginn Deines Tarifes nutzen. Während der gesamten Laufzeit kannst Du sie zweimal erhalten. Für die nächsten drei Jahre hast Du danach keinen Anspruch auf eine Brille oder Kontaktlinsen aus Deinem Vertrag.
Alle Tarife sehen Altersrückstellungen vor. Deine Beiträge fallen damit höher aus als in der „pur“-Variante. Auf lange Sicht bleibt der Beitrag konstant. Je früher Du Deinen Tarif mit Altersrückstellungen wählst, desto effektiver senkst Du Deine Beiträge auf lange Sicht.
Mit der Auswahl unserer Tarife in der „pur“-Variante verzichtest Du auf Altersrückstellungen. Damit profitieren speziell junge Leute von günstigen Beiträgen. Deine Beiträge nehmen später stufenweise durch altersbedingte Beitragssprünge zu. Für Kinder bieten wie nur die "pur"-Variante an.
Die Tarife der GE-Serie umfassen vorrangig Leistungen im ambulanten Bereich. Diese sind vom gewählten Tarif abhängig. Zu den Leistungen gehören Erstattungen bei Sehhilfen, Hilfsmitteln und Heilmitteln. Außerdem Erstattungen für Heilpraktiker- und Naturheilkunde-Behandlungen. Standardmäßig enthalten sind zudem ein Kurtagegeld sowie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei bis zu 6 Wochen Reisedauer.
Der Tarif (R-)GE-TOP schließt zudem Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen und Reiseschutzimpfungen ein. Zusätzlich erhältst Du die Möglichkeit der freien Krankenhauswahl sowie die Erstattung der gesamten Kosten für gesetzliche Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten und Fahrtkosten.
Die Tarife (R-)GE bis (R-)GE-TOP enthalten Erstattungen für Zahnersatz. Im Tarif (R-)GE sind 20 % für Zahnersatz vorgesehen. Diese werden in (R-)GE-PLUS und (R-)GE-TOP um jeweils 10 % erweitert.
Der Tarif Z50-3 sieht Leistungen im zahnmedizinischen Bereich vor. Diese umfassen 50 % Erstattungen der Restkosten nach Vorleistung der GKV bei:
Für alle Tarife der Zusatzversicherung Kompakt gilt die Wartezeit von 3 Monaten beziehungsweise 8 Monaten bei besonderen Wartezeiten. Besondere Wartezeiten treffen bei Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu.
Die dreimonatige Wartezeit entfällt bei Auslandsreise-Krankenversicherung und Unfällen. Die achtmonatige Wartezeit entfällt für Zahnersatz bei Unfällen.
Für Auszubildende, Studenten, Schüler weiterführender Schulen sowie GKV-familienversicherte Kinder gelten Sonderbedingungen. Sofern zutreffend, entfällt die Wartezeit generell.
Die Tarife der Ambulant-Serie sehen Leistungen für alternative Medizin und Naturheilkunde vor. Darunter fallen Behandlungen durch den Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte. Außerdem alternative und ärztlich verordnete Arzneimittel der Naturheilkunde.
Wir erstatten alle Leistungen, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind. Dies betrifft auch Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis. Für Naturheilkunde beim Arzt leisten wir bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wir übernehmen ebenfalls Leistungen für nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungen. Beispielsweise: