Du bist berufsunfähig, wenn Du Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit für mindestens 6 Monate zu 50 % nicht ausüben kannst. Ursachen sind beispielsweise körperliche und psychische Erkrankungen oder Unfallschäden. Der Versicherer prüft die Berufsunfähigkeit anhand medizinischer Gutachten und Berichte.
Dienstunfähig bist Du, wenn Sie als Beamter aufgrund körperlicher oder psychischer Erkrankungen Deinen Dienst nicht mehr ausüben können. Die Dienstunfähigkeit stellt in der Regel der Amtsarzt fest.
Nur bei einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel verzichtet der Versicherer auf eine eigene Prüfung. Er schließt sich stattdessen dem Urteil des Dienstherrn an. Achte daher auf die Formulierung der Bedingungen Deiner Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die SIGNAL IDUNA Dienstunfähigkeitsversicherung beinhaltet die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. In ihr ist kein Verweis auf eine Prüfung nach den Kriterien einer Berufsunfähigkeit enthalten. Daher erhältst Du die Rente unabhängig davon, ob Du auch berufsunfähig bist. Es handelt sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Die Klausel schließt außerdem sowohl das Entlassen und die Versetzung in den Ruhestand ein. Damit sind sowohl Beamte auf Lebenszeit als auch auf Probe und Widerruf eingeschlossen. Man spricht von einer vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel.
Aufgrund der unterschiedlichen Definitionen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beamten keinen ausreichenden Schutz. Denn bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit liegt nicht immer auch eine Berufsunfähigkeit vor. Du kannst dann zwar Deinen zuletzt ausgeübten Dienst nicht mehr ausüben. Allerdings könntest Du entsprechend Deiner Ausbildung noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben. Hast Du dann lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, erhältst Du trotz Ausscheiden aus dem Dienst keine Leistungen aus Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung.